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Veranlagungsregeln
der Sielacht Esens und Sielacht Dornum
Sitz Esens
Aufgrund des § 31 der Satzungen der Sielacht Esens und Sielacht Dornum jeweils vom 1. Januar 1996 sind für die Aufgabe
der Gewässerunterhaltung und für die Erschwerung der Gewässerunterhaltung Veranlagungsregeln aufzustellen und festzusetzen. Die gesetzlichen Grundlagen basieren auf dem Nieders. Wassergesetz (NWG) sowie der
Satzungen der Sielacht Esens und Sielacht Dornum, jeweils in deren gültigen Fassungen. Des weiteren basieren diese in Anlehnung auf die vorläufigen Richtlinien für die Ermittlung des Beitragsverhältnisses
in Unterhaltungsverbänden (RdErl. d. Nds. MfEL. u. F. v. 02.12.61 – III B 7/624-2/lf. Nr. 3102-GültL 77/32 ML- jetzt GültL 27/6 MU-) u. RdErl. d. Nds. ML v. 30.01.62 – III 13/1-624-2 1 f. – Nr. 213 –
GültL 77/33, jetzt GültL 27/7 – MU – sowie auf die Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters:
a) Nachweis der tatsächlichen Nutzungen und gesetzlichen Klassifi-zierungen, (RdErl. d. Nds. ML v. 28.07.82,
56 – 23430/3 – GültL 153/94) i. V. m. d. RdErl. MI v. 01.11.83 – 23430/30 – (GültL 153/98), zuletzt geändert durch RdErl. MI v. 06.01.95 – 67-23401/1.
b) Nachweis und Fortführung des Liegenschaftskatasters durch die zuständigen Katasterämter.
1. Beitragsverhältnis und Beitragssatz
Die Geldbeiträge, die jedes Mitglied jährlich an den Verband zu zahlen hat, errechnen sich nach dem Beitragsverhältnis
und dem Beitragssatz.
Das Beitragsverhältnis wird durch eine Beitragszahl ausgedrückt. Sie ist für jedes Mitglied im Beitragsbuch (Hebeliste)
einzutragen.
Für die Bestimmung der Beitragszahl ist von der Fläche auszugehen, mit der das Mitglied am Verbandsgebiet beteiligt ist.
Für die Erschwerung der Gewässerunterhaltung werden neben dem Grundbeitrag besondere Beiträge gehoben. Die Beitragszahl
wird entsprechend mit einem Beiwert multipliziert.
Die Beitragszahl ist daher, auch soweit sie sich verändert, in einem Hektarwert auszudrücken.
Die Festsetzung des Mindestbeitrages regelt sich nach § 31 Abs. 2 der Verbandssatzungen.
2. Erschwernisse
Als Erschwernisse sind solche anzusehen, die durch künstliche Änderungen des natürlichen Zustandes des Geländes
und Gewässers verursacht worden sind. Ursachen solcher Erschwernisse können u. a. folgende Einrichtungen und Anlagen sein:
Bebaute Grundstücke, befestigte Plätze, Wege, Straßen und Eisenbahnanlagen, Stauwehre und Schleusen, Brückenwiderlage,
Brückenpfeiler, Ufereinfassungen, Bauwerksfundamente und sonstige im und am Gewässer stehende Anlagen, Wasser- und Abwassereinleitungen.
Maßgeblich für die Veranlagung sind die jeweiligen Verhältnisse am 1. Januar des jeweiligen Rechnungsjahres und
die zu diesem Zeitpunkt im Katasterbestand geführten Daten.
1. Zusätzlicher Beitrag für Versiegelungen
a) Für eine versiegelte Fläche, die im Liegenschaftskataster mit einer der folgenden Bezeichnungen und der entsprechenden Kennung eingetragen ist, wird nach
Maßgabe der in Spalte 2 enthaltenen Begriffsbestimmung ein zusätzlicher Beitrag zum normalen Flächenbeitrag mit dem angegebenen Mehrfachen des Hektarsatzes erhoben werden.
aa) Leicht versiegelte Flächen:
einfacher Hektarsatz
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Bezeichnung
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Begriffsbestimmung
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Kennung
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1
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2
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3
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Sportfläche
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Unbebaute Fläche, die dem Sport dient
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21 410
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Freibad (Schwimmbad, Freibad)
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Differenzierte Sportfläche aus 21 410: Freizeit- und Erholungsfläche, die als Schwimmbad, Freibad genutzt wird
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21 416
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Grünanlage
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Unbebaute Fläche, die der Erholung dient
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21 420
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Campingplatz
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Unbebaute Fläche, die als Zelt- oder Wohnwagenplatz genutzt wird
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21 430
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Gartenland
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Fläche, die dem Gartenbau dient, soweit sie für eine Saat-, Pflanz oder Baumschule genutzt wird
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21 630
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Übungsgelände
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Unbebaute Fläche, die Übungs- oder Erprobungszwecken dient
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21 910
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Verkehrsübungsplatz
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Differenziertes Übungsgelände aus 21 910: Freizeit- u. Erholungsfläche, die als Verkehrsübungsplatz genutzt wird
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21 911
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Dressurplatz (Sportanlage Reiten)
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Differenziertes Übungsgelände aus 21 910: Sportanlage zum Reiten
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21 912
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Militärisches Übungsgelände (Truppenübungsplatz, Standortübungsplatz)
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Differenziertes Übungsgelände aus 21 910: Fläche, die als Truppenübungsplatz, Standortübungsplatz dient
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21 913
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Bezeichnung
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Begriffsbestimmung
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Kennung
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1
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2
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3
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Anderes Übungsgelände (Hundeübungsplatz)
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Differenziertes Übungsgelände aus 21 910: Freizeit- und Erholungsfläche, die als Hundeübungsplatz genutzt wird
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21 919
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Schutzfläche
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Unbebaute Fläche, die dem Schutz von Anlagen oder Landschaftsteilen dient
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21 920
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Damm (Damm, Wall, Deich mit Grünland)
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Differenzierte Schutzfläche aus 21 920: Landwirtschaftsfläche mit Grünland, die als Damm, Wall, Deich genutzt wird
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21 925
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Historische Anlage
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Fläche mit historischen Anlagen, die nicht der Gebäude- und Freifläche zugeordnet werden kann
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21 930
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Friedhof
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Unbebaute Fläche, die zur Bestattung dient oder nach allgemeiner Auffassung als Friedhof zu beurteilen ist
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21 940
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bb) Mitteldicht versiegelte Flächen:
zweieinhalbfacher Hektarsatz
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Bezeichnung
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Begriffsbestimmung
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Kennung
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1
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2
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3
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Betriebsfläche
Abbauland
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Unbebaute Fläche, die durch Abbau der Bodensubstanz genutzt wird
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21 310
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Anderes Abbauland (ungenutzt)
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Differenzierte Betriebsfläche Abbauland ungenutzt aus 21 360: Tagebau, Grube, Steinbruch, der außer Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist
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21 319
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Betriebsfläche
Halde
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Unbebaute Fläche, auf der aufgeschüttetes Material dauernd gelagert wird
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21 320
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Andere Aufschüttung (ungenutzt)
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Differenzierte Betriebsfläche Halde ungenutzt aus 21 360: Halde, die außer Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist
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21 329
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Betriebsfläche
Lagerplatz
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Unbebaute Fläche, auf der Güter vorübergehend gelagert werden
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21 330
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Anderer Lagerplatz (ungenutzt)
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Differenzierte Betriebsfläche Lagerplatz ungenutzt aus 21 360: Lagerplatz, der außer Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist
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21 339
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Betriebsfläche
Versorgungsanlage
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Unbebaute Fläche, die der Versorgung dient
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21 340
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Andere Versorgungsanlage (Betriebsfläche ungenutzt)
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Differenzierte Betriebsfläche Versorgungsanlage ungenutzt aus 21 360: Industrie- und Gewerbefläche, die der Versorgung dient und außer
Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist
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21 349
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Bezeichnung
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Begriffsbestimmung
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Kennung
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1
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2
|
3
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Betriebsfläche
Entsorgungsanlage
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Unbebaute Fläche, die der Entsorgung dient
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21 350
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Andere Entsorgungsanlage (Betriebsfläche ungenutzt)
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Differenzierte Betriebsfläche Entsorgungsanlage ungenutzt aus 21 360: Industrie- und Gewerbefläche, die der Entsorgung dient und außer
Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist
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21 359
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Betriebsfläche
ungenutzt
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Unbebaute Fläche, die nicht mehr bewirtschaftet wird
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21 360
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Straße
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Unbebaute Fläche, die nach allgemeiner Auffassung als Straße zu bezeichnen ist
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21 510
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Straße
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Entspricht Schlüssel 510, jedoch mit angrenzender Begleitfläche, die Verkehrsbegleitfläche ist
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21 51A
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Weg
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Unbebaute Fläche, die nach allgemeiner Auffassung als Weg zu bezeichnen ist
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21 520
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Fußweg
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Differenzierter dominanter Weg aus 21 520: Fußweg ist ein Weg, der auf Grund seines Ausbauzustandes nur von Fußgängern zu begehen ist
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21 522
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Radweg
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Differenzierter dominanter Weg aus 21 520: Radweg ist ein Weg, der als besonders gekennzeichneter und abgegrenzter Teil einer Straße oder mit selbstständiger
Linienführung für den Fahrradverkehr bestimmt ist
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21 524
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Fuß- und Radweg
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Differenzierter dominanter Weg aus 21 520: Rad- und Fußweg, der als besonders gekennzeichneter und abgegrenzter Teil einer Straße oder mit
selbstständiger Linienführung ausschließlich für den Fahrrad- und Fußgängerverkehr bestimmt ist
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21 525
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Platz
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Unbebaute Fläche, die zum Abstellen von Fahrzeugen, Abhalten von Märkten oder für Veranstaltungen vorgesehen ist
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21 530
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Bahngelände
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Unbebaute Fläche, die dem schienengebundenen Verkehr dient
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21 540
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Bahngelände
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Entspricht Schlüssel 540, jedoch mit Begleitfläche, die Verkehrsbegleitfläche ist
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21 54A
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Flugplatz
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Unbebaute Fläche, die dem Luftverkehr dient
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21 550
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Flugplatz
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Entspricht Schlüssel 550, jedoch mit angrenzender Begleitfläche, die Verkehrsbegleitfläche ist
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21 55A
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Bezeichnung
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Begriffsbestimmung
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Kennung
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1
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2
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3
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Schiffsverkehr
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Unbebaute Fläche zu Lande, die dem Schiffsverkehr dient
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21 560
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Verkehrsfläche
ungenutzt
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Unbebaute Fläche, die dem Verkehr diente und nicht anders genutzt wird
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21 580
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Verkehrsfläche
ungenutzt
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Entspricht Schlüssel 580, jedoch mit angrenzender Begleitfläche, die Verkehrsbegleitfläche ist
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21 58A
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Verkehrsbegleitfläche
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Unbebaute Fläche, die innerhalb der Verkehrsfläche liegt, aber als eigenständige Begleitfläche dient
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21 590
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Straße (Verkehrsbegleitfläche Straße)
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Differenzierte Verkehrsbegleitfläche aus 21 590: Fläche, die innerhalb der Verkehrsfläche liegt, aber als eigenständige Begleitfläche
dient
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21 591
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Bahngelände (Verkehrsbegleitfläche Bahngelände)
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Differenzierte Verkehrsbegleitfläche aus 21 590: Fläche, die innerhalb der Verkehrsfläche liegt, aber als eigenständige Begleitfläche
dient
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21 592
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Wasserstraße (Gewässerbegleitfläche)
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Differenzierte Verkehrsbegleitfläche aus 21 590: Fläche, die innerhalb der Verkehrsfläche liegt, aber als eigenständige Begleitfläche
dient
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21 594
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cc) Stärker versiegelte Flächen:
vierfacher Hektarsatz
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Bezeichnung
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Begriffsbestimmung
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Kennung
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1
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2
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3
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Gebäude- u. Freifläche
Öffentliche Zwecke
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Gebäude u. Freifläche, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben und der Allgemeinheit dient
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21 110
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Friedhof (Gebäude und Freifläche)
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Differenzierte Gebäude- und Freifläche öffentliche Zwecke aus 21 110: Gebäude- und Freifläche, die zur Bestattung dient oder
gedient hat und nach allgemeiner Auffassung als Friedhof zu beurteilen ist
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21 118
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Andere öffentliche Einrichtung (ungenutzt)
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Differenzierte Gebäude- und Freifläche öffentliche Zwecke ungenutzt aus 21 290: Fläche besonderer funktionaler Prägung für
öffentliche Zwecke
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21 119
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Bezeichnung
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Begriffsbestimmung
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Kennung
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1
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2
|
3
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Gebäude u. Freifläche
Wohnen
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Gebäude- u. Freifläche, die Wohnzwecken dient
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21 130
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Andere Wohnanlage (ungenutzt)
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Differenzierte Gebäude- und Freifläche Wohnen ungenutzt aus 21 290: Wohnbaufläche ungenutzt
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21 139
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Gebäude- u. Freifläche
Handel u. Dienstleistungen
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Gebäude- u. Freifläche, die Einrichtungen von Handel oder Dienstleistungen dient
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21 140
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Andere Einrichtung für Handel und Dienstleistung (ungenutzt)
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Differenzierte Gebäude- und Freifläche Handel und Dienstleistungen ungenutzt aus 21 290: Fläche für Handel und Dienstleistungen,
die außer Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist
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21 149
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Gebäude- u. Freifläche
Gewerbe u. Industrie
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Gebäude- u. Freifläche, die gewerblichen oder industriellen Zwecken dient
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21 170
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Andere Einrichtung für Gewerbe und Industrie (ungenutzt)
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Differenzierte Gebäude- und Freifläche Gewerbe und Industrie ungenutzt aus 21 290: Gewerbe und Industriefläche, die außer Betrieb,
stillgelegt oder verlassen ist
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21 179
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Gebäude- u. Freifläche
Mischnutzung mit Wohnen
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Gebäude- u. Freifläche, die Wohn- und anderen Nutzungen zugleich dient
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21 210
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Gebäude- u. Freifläche
zu Verkehrsanlagen
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Gebäude- u. Freifläche zu Verkehrsanlagen, die der Abwicklung und Sicherheit des Verkehrs sowie der Unterhaltung der Verkehrsfläche dient
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21 230
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(Gebäude- und Freifläche zu) Straße
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Differenzierte Gebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlagen aus 21 230: Fläche für die Straße
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21 231
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(Gebäude- und Freifläche zu) Schiene
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Differenzierte Gebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlagen aus 21 230: Fläche für den Bahnverkehr
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21 232
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(Gebäude- und Freifläche zu) Luftfahrt
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Differenzierte Gebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlagen aus 21 230: Fläche für den Flugverkehr
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21 233
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(Gebäude- und Freifläche zu) Schifffahrt
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Differenzierte Gebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlagen aus 21 230: Fläche für den Schiffsverkehr
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21 234
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(Gebäude- und Freifläche zu) Parken
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Differenzierte Gebäude- und Freifläche aus 21 230: Fläche zum Parken
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21 236
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Bezeichnung
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Begriffsbestimmung
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Kennung
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1
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2
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3
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Parken, privat (Straße ungenutzt)
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Differenzierte Gebäude- und Freifläche andere Verkehrsanlage Straße ungenutzt aus 21 290: Straßenfläche, die außer Betrieb,
stillgelegt oder verlassen ist
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21 238
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Andere Verkehrsanlage (Schiene ungenutzt)
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Differenzierte Gebäude- und Freifläche andere Verkehrsanlage, Schiene ungenutzt aus 21 290: Fläche zum Bahnverkehr, die außer Betrieb,
stillgelegt oder verlassen ist
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21 239
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Gebäude- u. Freifläche
zu Versorgungsanlagen
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Gebäude- u. Freifläche, die der Versorgung dient
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21 250
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Andere Versorgungsanlage (Gebäude- und Freifläche ungenutzt)
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Differenzierte Gebäude- und Freifläche zu Versorgungsanlage ungenutzt aus 21 290: Industrie- und Gewerbefläche Versorgung, die außer
Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist
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21 259
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Gebäude- u. Freifläche
zu Entsorgungsanlagen
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Gebäude- und Freifläche, die der Beseitigung von Abwasser oder Abfall dient
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21 260
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Andere Entsorgungsanlage (Gebäude- und Freifläche ungenutzt)
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Differenzierte Gebäude- und Freifläche zu Entsorgungsanlage ungenutzt aus 21 290: Industrie- und Gewerbefläche Entsorgung, die außer
Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist
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21 269
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Gebäude- u. Freifläche
Land- u. Forstwirtschaft
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Gebäude- u. Freifläche, die der Land- oder Forstwirtschaft dient
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21 270
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Gewächshaus (Gärtnerei)
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Differenzierte Gebäude- und Freifläche, Land- und Forstwirtschaft aus 21 270: Betriebsfläche mit Gebäuden, Gewächshäusern
und sonstigen Einrichtungen zur Aufzucht von Blumen und Gemüsepflanzen
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21 274
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Andere Einrichtung der Land- und Forstwirtschaft (ungenutzt)
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Differenzierte Gebäude- und Freifläche Land- und Forstwirtschaft ungenutzt aus 21 290: Wohn- und Betriebsfläche für Land- und Forstwirtschaft,
die außer Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist
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21 279
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Gebäude- u. Freifläche
Erholung
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Gebäude– u. Freifläche, die dem Sport, der Freizeit oder der Erholung dient
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21 280
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Bezeichnung
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Begriffsbestimmung
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Kennung
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1
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2
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3
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Kur (Gesundheit, Kur)
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Differenzierte Gebäude- und Freifläche Erholung aus 21 280: Fläche besonderer funktionaler Prägung, die der Gesundheit oder Kur dienen
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21 284
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Andere Erholungseinrichtungen (ungenutzt)
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Differenzierte Gebäude- und Freifläche Erholung ungenutzt, die außer Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist
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21 289
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Gebäude- u. Freifläche
ungenutzt
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Gebäude- u. Freifläche, die nicht mehr baulich oder anders genutzt wird
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21 290
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b) Im Fall der Neubezeichnung der Nutzungsflächen in der Systematik des Liegenschaftskatasters sind die Flächen den neuen
Bezeichnungen zugeordnet, soweit damit keine Veränderung des Beitragsmaßstabes verbunden war. Im Fall weiterer Neubezeichnungen der Nutzungsflächen im Liegenschaftskataster werden die Flächen den neuen
Bezeichnungen zugeordnet, soweit damit keine Veränderung des Beitragsmaßstabes verbunden ist. Die neubezeichneten Flächen sind zur Weiterzahlung des Erschwernisbeitrags auch schon vor Aufnahme der Neubezeichnung
aus dem Kataster in diese Veranlagungsregeln verpflichtet.
c) Der Beitrag für eine in der Nummer 1 dieser Anlage enthaltene Fläche wird auf Antrag der beitragspflichtigen
Person nicht erhoben, wenn diese nachweist, dass die betroffene Fläche vollständig unversiegelt ist. Der Beitrag wird nicht oder nur im Verhältnis der Nutzung teilweise erhoben, soweit das Niederschlagswasser
auf den versiegelten Flächen genutzt wird.
2. Zusätzlicher Beitrag für Wasser- und Abwassereinleitungen
Wer Wasser oder Abwasser einleitet, wird je eingeleitetem vollem Kubikmeter mit einem 2500stel des Hektarsatzes herangezogen. Ausgenommen
ist Niederschlagswasser.
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