Amtliche Bekanntmachungen
umfassend die Gemarkungen Westeraccum, Dornumergrode, Dornumersiel, Westeraccumersiel, Westerbur, Damsum, Fulkum
am Dienstag, den 17. Januar 2023, 9.30 Uhr, Vereinsheim KBV Westeraccum, Butenhusener Str. 13 a, 26553 Westeraccum
In dem Wahlbezirk 2 sind 3 Ausschussmitglieder zu wählen, in den Wahlbezirken 4 und 5 ist jeweils 1 Ausschussmitglied zu wählen. In den übrigen Wahlbezirken sind jeweils 2 Ausschussmitglieder zu wählen. Jedes Ausschussmitglied hat einen Stellvertreter, der erst im Falle einer Verhinderung oder Ausscheiden des ordentlichen Mitgliedes tätig wird.
Die Verbandsmitglieder wählen die Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter in getrennten Wahlgängen. In jedem der vorgenannten Wahlbezirke sind die jeweiligen Ausschussmitglieder sowie die gleiche Anzahl der Stellvertreter zu wählen. Wählbar zum Ausschussmitglied ist jedes geschäftsfähige Verbandsmitglied. Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Eigentümer und Erbbauberechtigten der im Mitgliederverzeichnis aufgeführten Grundstücke und Anlagen.
Jedes Verbandsmitglied, das Beiträge an den Verband zu leisten hat, hat das Recht, selbst oder durch einen Vertreter mitzustimmen. Ein Mitglied kann höchstens zwei weitere Mitglieder vertreten, dabei jedoch niemals mehr als 25 % der Wahlbezirksfläche. Von den Vertretern kann durch den Verbandsvorsteher eine schriftliche Vollmacht verlangt werden.
Ausschussmitglieder können nicht gleichzeitig Vorstandsmitglieder sein.
Das Stimmrecht bestimmt sich nach dem Beitragsverhältnis der Verbandsmitglieder im Verbandsgebiet. Das Stimmrecht darf nur wahlbezirksweise ausgeübt werden. Ist eine Wählerliste aufgestellt, so sind die darin verzeichneten beitragspflichtigen Flächen maßgebend. Bei Mitgliedern, die mindestbeitragspflichtig sind, ergibt sich das Stimmrecht aus dem Flächenwert des Mindestbeitrages. Das Stimmverhältnis ist dem Beitragsverhältnis gleich.
Um das Grundeigentum streitende Personen sind stimmberechtigt. Sie und die gemeinschaftlichen Grundeigentümer können nur einheitlich stimmen; die an der Wahl Teilnehmenden haben die Stimmen aller.
Der Interimsausschussvorsitzende leitet die Wahl, bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.
Nach Eröffnung der Wahlhandlung wird zunächst die Wahlberechtigung durch den Wahlleiter festgestellt. Alsdann werden aus der Mitte der Wahlberechtigten Wahlvorschläge gemacht. Sobald keine weiteren Vorschläge eingehen, erklärt der Wahlleiter die Vorschläge für festgestellt und führt die Wahlhandlung durch.
Gewählt wird, wenn kein Mitglied widerspricht, durch Zuruf oder Zeichen. Auf Verlangen eines Mitgliedes ist schriftlich zu wählen.
Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Erhält im ersten Wahlgang niemand die Mehrheit, wird erneut gewählt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das vom Leiter der Wahl zu ziehende Los.
Im Anschluss an die Wahlhandlungen erfolgt in den einzelnen Wahlbezirken eine Unterrichtung und Anhörung der Verbandsmitglieder über die Angelegenheiten des Verbandes.
Deich- und Sielacht Harlingerland
Jan Steffens